. Pflegeneuordnungs‑Gesetz (PNOG)

Erste Informationen für pflegende Angehörige

Das geplante Pflegeneuordnungs‑Gesetz (PNOG) soll zentrale Bereiche der Pflege modernisieren und pflegende Angehörige stärker unterstützen. Hintergrund sind die aktuellen Herausforderungen in der häuslichen Versorgung, der steigende Pflegebedarf und die Weiterentwicklung des SGB XI.

Mit dem PNOG werden voraussichtlich folgende Schwerpunkte gesetzt:

Stärkung der häuslichen Pflege Mehr Unterstützung für Angehörige, bessere Zugänge zu Schulungen und Beratungen.

Weiterentwicklung der Leistungen nach SGB XI Anpassungen bei Pflegegradverfahren, Leistungsbeträgen und Entlastungsangeboten.

Digitalisierung der Pflege Ausbau digitaler Schulungs‑ und Beratungsformate, bessere Vernetzung und mehr Transparenz.

Qualitätssicherung und Entlastung Verbesserte Strukturen für pflegerische Unterstützung, mehr Orientierung und klare Standards.

Für pflegende Angehörige bedeutet das: Mehr Wissen, mehr Unterstützung, mehr digitale Angebote – und eine spürbare Entlastung im Pflegealltag.

Was bedeutet das für Ihre Schulungen?

Mit dem PNOG werden Online‑Schulungen nach § 45 SGB XI noch relevanter. Sie sollen leichter zugänglich, besser finanziert und stärker in die Pflegeberatung eingebunden werden.

Bleiben Sie informiert

Sobald konkrete Inhalte und Termine feststehen, werden wir diese hier veröffentlichen. Das PNOG ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen, verständlichen und alltagsnahen Pflegeunterstützung.

Pflege-Schulungen im Fokus

Tipps & Wissen für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Großartiges – oft unter hoher Belastung und mit vielen Fragen. Unsere Online-Schulungen bieten praxisnahe Unterstützung, damit Sie Sicherheit im Pflegealltag gewinnen und Herausforderungen souverän meistern.

In unseren Kursen erfahren Sie, wie Sie mit typischen Situationen umgehen, die Pflege optimal gestalten und Ihre eigene Gesundheit schützen. Themen wie Demenz, Sturzprophylaxe, Mobilität, Schlaganfall, Diabetes, Parkinson und ALS werden verständlich und alltagsnah vermittelt.

Alle Schulungen sind kostenfrei, da sie über die Pflegekassen nach §45 SGB XI finanziert werden. Sie können bequem von zu Hause teilnehmen – einfach anmelden und mitmachen.

Pflegeberatung & Pflegebegleitung

Eine tragende Säule der pflegerischen und betreuungsrelevanten Angehörigenversorgung

Pflegende Angehörige tragen den größten Teil der Versorgung in Deutschland. Damit sie diese anspruchsvolle Aufgabe sicher und mit guter Orientierung bewältigen können, bildet die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie die Pflegebegleitung eine zentrale Säule der Unterstützung.

Die Pflegeberatung bietet Angehörigen:

Fachliche Orientierung in medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Fragestellungen

Strukturierte Bedarfserhebung und Einschätzung der häuslichen Situation

Konkrete Handlungsempfehlungen für den Alltag

Unterstützung bei Anträgen, Leistungsansprüchen und MD‑Vorbereitungen

Begleitung in Krisen, bei Überforderung oder komplexen Versorgungslagen

Die Pflegebegleitung ergänzt diese Angebote durch:

Kontinuierliche Unterstützung über einen längeren Zeitraum

Regelmäßige Überprüfung der Versorgungssituation

Koordination von Hilfen, Diensten und Entlastungsangeboten

Stärkung der pflegenden Angehörigen durch Wissen, Austausch und praktische Anleitung

Gemeinsam sorgen Pflegeberatung und Pflegebegleitung dafür, dass Angehörige:

Sicherheit im Pflegealltag gewinnen

Überlastung frühzeitig erkennen und vermeiden

Zugang zu passenden Leistungen und Unterstützungsangeboten erhalten

Pflegebedürftige Menschen stabil und würdevoll begleiten können

Sie sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen, alltagsnahen und qualitativ hochwertigen Angehörigenversorgung.

Zwischenstand zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Was sich voraussichtlich ab Januar 2027 für Pflegebedürftige und Angehörige ändern wird

Die Pflegeversicherung steht seit Jahren unter erheblichem finanziellen Druck. Gleichzeitig wünschen sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einfachere Strukturen, verständlichere Leistungen und mehr Flexibilität bei der Versorgung. Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) möchte die Bundesregierung auf diese Herausforderungen reagieren. Der Gesetzentwurf wurde am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Aktuell befindet sich das Vorhaben jedoch noch im parlamentarischen Verfahren. Das bedeutet: Die nachfolgend dargestellten Änderungen sind geplant, aber noch nicht endgültig beschlossen. [bundesgesu...sterium.de], [cockpit-pflege.de], [pflege.de]

Warum eine Reform notwendig ist

Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt kontinuierlich. Gleichzeitig wachsen die finanziellen Belastungen für die soziale Pflegeversicherung und für pflegende Angehörige. Ziel des PNOG ist daher einerseits die Stabilisierung der Pflegeversicherung und andererseits eine Vereinfachung des bisherigen Leistungssystems. [bundesgesu...sterium.de], [pflege.de]

Geplante Änderungen ab 1. Januar 2027

Neue Budgetstruktur statt vieler Einzelleistungen

Ein Kernbestandteil der Reform ist die Zusammenfassung bisheriger Leistungen in neue Budgets. Dadurch sollen Pflegebedürftige und Angehörige flexibler entscheiden können, wie vorhandene Mittel eingesetzt werden. Geplant sind unter anderem:

  • ein Sachleistungsbudget für professionelle ambulante Pflege,
  • ein Sozialraumbudget als Nachfolgemodell für bestimmte Unterstützungs- und Entlastungsleistungen,
  • ein Überbrückungsbudget für Ausfall- und Vertretungssituationen,
  • sowie Anpassungen beim bisherigen Pflegegeld. [pflege.de], [deutscherp...eistand.de]

Veränderungen bei Entlastungs- und Unterstützungsleistungen

Nach dem aktuellen Kabinettsentwurf sollen verschiedene Leistungsarten zusammengeführt und vereinfacht werden. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und die Verwendung der Leistungen stärker am tatsächlichen Bedarf der Betroffenen auszurichten. [cockpit-pflege.de], [deutscherp...eistand.de]

Sachleistungsbudget ersetzt bisherige Pflegesachleistungen

Das geplante Sachleistungsbudget soll die bisherigen Pflegesachleistungen ablösen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 sollen dieses Budget für professionelle ambulante Pflegeleistungen nutzen können. Darüber hinaus sollen weitere pflegerische Unterstützungsformen über dieses Budget finanziert werden können. [pflege.de]

Was bleibt bestehen?

Nach aktuellem Stand sollen die fünf bestehenden Pflegegrade erhalten bleiben. Auch die grundlegende Pflegegradbegutachtung mit ihren sechs Modulen bleibt weiterhin die Basis für die Leistungsgewährung. [pflege.de], [deutscherp...eistand.de]

Was bedeutet das für pflegende Angehörige?

Für viele Familien könnten die geplanten Änderungen mehr Flexibilität bei der Organisation häuslicher Pflege bedeuten. Gleichzeitig besteht noch Unsicherheit darüber, wie die neuen Budgets in der Praxis ausgestaltet werden und ob weitere Änderungen im parlamentarischen Verfahren erfolgen. Angehörige sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig beraten lassen, sobald das Gesetz endgültig verabschiedet wurde. [cockpit-pflege.de], [pflege.de]

Fazit

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) stellt die bislang umfassendste Reform der Pflegeversicherung seit Einführung der Pflegegrade dar. Geplant sind eine Neustrukturierung der Leistungen, neue Budgetmodelle und eine stärkere Flexibilität für Pflegebedürftige und Angehörige. Allerdings handelt es sich derzeit noch um einen Gesetzentwurf. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens steht endgültig fest, welche Regelungen tatsächlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten werden. [bundesgesu...sterium.de], [cockpit-pflege.de], [pflege.de]

Autor: Holger Fritsch
Pflegeberatung & Schulung
MODUS VIVENDI CONSULT

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand des Kabinettsentwurfs vom 30.09.2026 wieder. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind möglich.

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