Zwischenstand zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
Was sich voraussichtlich ab Januar 2027 für Pflegebedürftige und Angehörige ändern wird
Die Pflegeversicherung steht seit Jahren unter erheblichem finanziellen Druck. Gleichzeitig wünschen sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einfachere Strukturen, verständlichere Leistungen und mehr Flexibilität bei der Versorgung. Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) möchte die Bundesregierung auf diese Herausforderungen reagieren. Der Gesetzentwurf wurde am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Aktuell befindet sich das Vorhaben jedoch noch im parlamentarischen Verfahren. Das bedeutet: Die nachfolgend dargestellten Änderungen sind geplant, aber noch nicht endgültig beschlossen. [bundesgesu...sterium.de], [cockpit-pflege.de], [pflege.de]
Warum eine Reform notwendig ist
Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt kontinuierlich. Gleichzeitig wachsen die finanziellen Belastungen für die soziale Pflegeversicherung und für pflegende Angehörige. Ziel des PNOG ist daher einerseits die Stabilisierung der Pflegeversicherung und andererseits eine Vereinfachung des bisherigen Leistungssystems. [bundesgesu...sterium.de], [pflege.de]
Geplante Änderungen ab 1. Januar 2027
Neue Budgetstruktur statt vieler Einzelleistungen
Ein Kernbestandteil der Reform ist die Zusammenfassung bisheriger Leistungen in neue Budgets. Dadurch sollen Pflegebedürftige und Angehörige flexibler entscheiden können, wie vorhandene Mittel eingesetzt werden. Geplant sind unter anderem:
- ein Sachleistungsbudget für professionelle ambulante Pflege,
- ein Sozialraumbudget als Nachfolgemodell für bestimmte Unterstützungs- und Entlastungsleistungen,
- ein Überbrückungsbudget für Ausfall- und Vertretungssituationen,
- sowie Anpassungen beim bisherigen Pflegegeld. [pflege.de], [deutscherp...eistand.de]
Veränderungen bei Entlastungs- und Unterstützungsleistungen
Nach dem aktuellen Kabinettsentwurf sollen verschiedene Leistungsarten zusammengeführt und vereinfacht werden. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und die Verwendung der Leistungen stärker am tatsächlichen Bedarf der Betroffenen auszurichten. [cockpit-pflege.de], [deutscherp...eistand.de]
Sachleistungsbudget ersetzt bisherige Pflegesachleistungen
Das geplante Sachleistungsbudget soll die bisherigen Pflegesachleistungen ablösen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 sollen dieses Budget für professionelle ambulante Pflegeleistungen nutzen können. Darüber hinaus sollen weitere pflegerische Unterstützungsformen über dieses Budget finanziert werden können. [pflege.de]
Was bleibt bestehen?
Nach aktuellem Stand sollen die fünf bestehenden Pflegegrade erhalten bleiben. Auch die grundlegende Pflegegradbegutachtung mit ihren sechs Modulen bleibt weiterhin die Basis für die Leistungsgewährung. [pflege.de], [deutscherp...eistand.de]
Was bedeutet das für pflegende Angehörige?
Für viele Familien könnten die geplanten Änderungen mehr Flexibilität bei der Organisation häuslicher Pflege bedeuten. Gleichzeitig besteht noch Unsicherheit darüber, wie die neuen Budgets in der Praxis ausgestaltet werden und ob weitere Änderungen im parlamentarischen Verfahren erfolgen. Angehörige sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig beraten lassen, sobald das Gesetz endgültig verabschiedet wurde. [cockpit-pflege.de], [pflege.de]
Fazit
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) stellt die bislang umfassendste Reform der Pflegeversicherung seit Einführung der Pflegegrade dar. Geplant sind eine Neustrukturierung der Leistungen, neue Budgetmodelle und eine stärkere Flexibilität für Pflegebedürftige und Angehörige. Allerdings handelt es sich derzeit noch um einen Gesetzentwurf. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens steht endgültig fest, welche Regelungen tatsächlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten werden. [bundesgesu...sterium.de], [cockpit-pflege.de], [pflege.de]
Autor: Holger Fritsch
Pflegeberatung & Schulung
MODUS VIVENDI CONSULT
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand des Kabinettsentwurfs vom 30.09.2026 wieder. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind möglich.



